Beratung für Promovierende und Postdocs
Dr. Barbara Witter
Tel.: +49 391 67 58930
Email: barbara.witter@ovgu.de
Die Notfall-Förderung richtet sich an Promovierende der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, bei denen es aus nicht durch sie zu vertretenden Gründen zu einer Verzögerung ihres Promotionsprojekts gekommen ist und die bisherige Förderung ausläuft. Es stellt eine Notfalllösung dar, um einen zügigen Abschluss ohne finanzielle Schwierigkeiten zu ermöglichen.
Antragsberechtigt sind registrierte Promovierende (gemäß Hochschulstatistikgesetz) aller Fakultäten der OVGU (entsprechend der geltenden Promotionsordnung), die sich in der Abschlussphase ihrer Promotion befinden. Die Notfall-Förderung erfolgt für maximal 3 Monate und erfolgt in Form eines Stipendiums entsprechend der Landesgraduiertenförderung.
Die folgenden Bedingungen müssen für eine Antragstellung erfüllt sein:
und
und
und
und
und einer der weiteren nachfolgenden Gründe muss erfüllt sein:
oder
oder
oder
Eine Antragstellung kann zu den nachfolgenden Terminen erfolgen:
01.03. | 01.06. | 01.09. | 01.12.
Die Bearbeitungszeit beträgt max. 4 Wochen.
Bei Antragstellung sind die nachfolgenden Unterlagen einzureichen:
Die Bewertung der vorgelegten Anträge erfolgt gemäß folgender Kriterien:
Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt durch eine Kommission bestehend aus 5 Mitgliedern:
Anträge werden an die Geschäftsstelle der Graduate Academy gestellt. Die Mitarbeiter*innen der GA bereiten diese Anträge zur Entscheidung der Kommission vor, ggf. unter Einbeziehung des Akademischen Auslandsamtes.
Der oder die Empfänger*in der Notförderung hat die Geschäftsstelle der GA unverzüglich zu informieren, wenn sich Veränderungen beim Einkommen oder in der Familiensituation ergeben. Nach der erfolgreichen Verteidigung der Promotion endet die Förderung mit dem Ende des Kalendermonats, in dem die Verteidigung erfolgte. Die Phase zwischen Verteidigung der Arbeit und der Veröffentlichung der Dissertation ist nicht förderfähig.
Nach Ende der Förderung hat der oder die Empfänger*in innerhalb von 3 Monaten der Geschäftsstelle der GA einen Bericht vorzulegen. In der Regel soll dann mindestens die Einreichung der Arbeit bereits erfolgt sein. In diesem Fall genügt eine kurze Information zum (bevorstehenden) Abschluss des Verfahrens. Wenn keine Einreichung erfolgt ist, sind die Gründe für die weitere Verzögerung darzulegen.
In dem Fall eines nachweisbaren Missbrauchs der Förderung kann eine Rückzahlung der Förderung verlangt werden.
Für den Zeitraum einer Pandemie wird die Notfall-Förderung in begründeten Ausnahmefällen für PostDocs zugänglich gemacht. Eine Förderung kommt zustande, wenn eine Notlage vorliegt und ein Antrag mit Beschreibung der geplanten wissenschaftlichen Arbeit positiv von der Vergabekommission evaluiert wurde. Über diese Förderung wird kurzfristig, auch im Umlaufverfahren möglich, innerhalb einer Woche entschieden. Die Bewilligung erfolgt jeweils monatsweise bzw. in Abhängigkeit von der Entwicklung der Pandemie.
Einreichung: Büro der Graduate Academy, Universitätsplatz 2, 39106 Magdeburg
Telefon: +49 391 67 54968
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Dr. Barbara Witter
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OVG Graduate Academy
Raum 145-151, Gebäude 18
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Tel.: 0391-67-57614
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Letzte Änderung: 07.03.2023 -
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