Formalien in Magdeburg

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Formalien, die für Ihr Promotionsprojekt zu beachten sind.

Mit der Anfertigung einer Doktorarbeit - der Dissertation - beweisen Sie, dass Sie zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit fähig sind. In Anerkennung dieser Leistung verleiht Ihnen die Universität den Doktortitel. Die Spielregeln sind in der Promotionsordnung festgelegt.

 

Betreuung der Promotion

Sie arbeiten während der Promotion - je nach Fach und Fächerkultur - weitgehend eigenständig. Dennoch sind Sie nicht völlig auf sich gestellt - suchen Sie frühzeitig den Kontakt zu einer Professorin oder einem Professor, die oder der Sie während Ihres Promotions-Projekts betreuen kann und will.

Wenn die thematische Ausrichtung und der Rahmen für das Promotionsprojekt feststehen, sollten die wichtigsten Verabredungen in einer Betreuungsvereinbarung festgehalten werden; dies sieht auch das Hochschulgesetz des Landes vor. Dazu hat die OVG Graduate Academy  Empfehlungen zu Betreuungsvereinbarungen gegeben.

Zum Abschluss des Promotionsverfahrens legen Sie eine Prüfung ab, die sogenannte Verteidigung. Dabei wird von Ihnen ein Vortrag über Ihr Promotionsprojekt erwartet.

 

Formen der Promotion @OVGU

Grundsätzlich kann an jeder Fakultät der OVGU eine Promotion eingereicht werden. Neben der sogenannten Individualpromotion gibt es an der OVGU eine Vielzahl an strukturierten Promotionsprogrammen und einige Promotions-Studiengänge, die die Promotionsphase flankieren.

 

Ansprechpartner zur Promotion an den verschiedenen Fakultäten

 

 

Immatrikulation / Registrierung

Sie sollten sich möglichst zu Beginn der Arbeit an Ihrem Promotionsprojekt bei der Fakultät als Promovend:in registrieren lassen. Die OVGU ist verpflichtet, über ihre Promovierend:innen eine Statistik zu führen und regelmäßig an das entsprechende Landesamt zu melden. Außerdem können Sie sich auch als Promovend*in immatrikulieren; dies ist aber keine Verpflichtung.

Das Dezernat für Studienangelegenheiten verwaltet die

  • Zulassung zur Promotion
  • Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse
  • Immatrikulation als Doktorand*in

 

Publikation

Die Dissertation muss veröffentlicht werden; entweder als geschlossene Monographie oder, in einigen Fakultäten, auch eventuell kumulativ durch Zusammenstellung mehrerer wissenschaftlicher Aufsätze. 

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, vereinbaren Sie gern einen individuellen Beratungstermin:
barbara.witter@ovgu.de

 

Letzte Änderung: 05.03.2024 - Ansprechpartner: Webmaster