Promotions-Stipendien des Landes Sachsen-Anhalt: Dein Weg zur wissenschaftlichen Karriere

Das Land Sachsen-Anhalt fördert talentierte Nachwuchswissenschaftler*innen durch die Graduiertenförderung nach dem GradFG. Wer sich für eine Promotion in Sachsen-Anhalt entscheidet, kann sich nicht nur auf fachliche Unterstützung, sondern auch auf eine attraktive finanzielle Förderung verlassen. In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige über die Promotions-Stipendien, die dir den Einstieg in die akademische Laufbahn erleichtern.

1. Was ist das Promotions-Stipendium des Landes Sachsen-Anhalt?

Das Promotions-Stipendium des Landes Sachsen-Anhalt richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen, die unmittelbar nach ihrem Hochschulstudium mit einer Promotion beginnen möchten. Die Förderung soll dazu beitragen, besonders qualifizierten und engagierten Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit zu geben, ihre Forschungsvorhaben zu realisieren. Das Stipendium wird in der Regel zweimal jährlich vergeben, zum 1. Januar und zum 1. Juli.

2. Die wichtigsten Voraussetzungen

Um für das Stipendium in Frage zu kommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium: Du musst ein abgeschlossenes und promotionsbefähigendes Studium vorweisen können.

  • Gute bis sehr gute Abschlussnote: Deine Abschlussnote sollte gut bis sehr gut sein, um als förderfähig zu gelten.

  • Bewerbung unmittelbar nach dem Studium: Die Bewerbung sollte direkt im Anschluss an dein Studium oder deinen Vorbereitungsdienst erfolgen, höchstens jedoch innerhalb von 12 Monaten. In Ausnahmefällen sind auch spätere Bewerbungen möglich.

  • Wissenschaftliches Vorhaben: Dein geplantes Forschungsvorhaben muss einen bedeutenden Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung leisten.

  • Betreuung durch einen Professorin der OVGU: Deine wissenschaftliche Arbeit muss von einer Professorin, Hochschul- oder Privatdozentin der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg betreut werden.

  • Qualifikation zum wissenschaftlichen Arbeiten: Deine Qualifikation sollte den Anforderungen der wissenschaftlichen Arbeit entsprechen.

3. Die Förderung im Detail

Das Stipendium bietet nicht nur eine solide finanzielle Unterstützung, sondern auch zusätzliche Zuschüsse, die die Lebenshaltungskosten während der Promotion decken.

  • Grundstipendium: Du erhältst monatlich 1.100 Euro (bei Überschreiten der Einkommensfreigrenze beträgt der Betrag 990 Euro).

  • Kinderbetreuungszuschlag: Falls du Kinder hast, kannst du einen Zuschlag für die Betreuungskosten erhalten. Dieser variiert je nach Anzahl der Kinder:

    • 1 Kind: 160 Euro

    • 2 Kinder: 210 Euro

    • 3 oder mehr Kinder: 260 Euro (bis zum 12. Lebensjahr)

  • Zuschlag bei chronischer Erkrankung oder Behinderung: Falls du eine chronische Erkrankung oder Behinderung hast, kannst du einen monatlichen Zuschlag von 160 Euro erhalten.

  • Sach- und Reisekosten: Es steht dir ein Budget von 1.100 Euro für die Regelförderungsdauer von 3 Jahren zur Verfügung, das du für Sach- und Reisekosten nutzen kannst.

4. Zusätzliche Tätigkeiten und Nebentätigkeiten

Das Stipendium ermöglicht dir nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch die Möglichkeit, während der Förderung in wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereichen tätig zu sein:

  • Forschungsaufgaben und künstlerische Entwicklung: Du kannst an Forschungsprojekten oder an künstlerischen Entwicklungsvorhaben mitwirken. Diese Tätigkeiten können in engem Zusammenhang mit deiner Promotion stehen.

  • Wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeit in der Lehre: Es ist ebenfalls möglich, sich in der Lehre zu engagieren. Deine Mitarbeit in diesem Bereich wird nicht als Einkommen angerechnet.

In Bezug auf den Umfang der Nebentätigkeiten gelten folgende Regelungen:

  • Maximal 6 Wochenstunden für Tätigkeiten ohne direkten Bezug zu deiner Promotion.

  • Maximal 20 Wochenstunden bei Tätigkeiten, die inhaltlich mit deiner wissenschaftlichen Arbeit verbunden sind. Hierbei muss der Themenbezug durch die betreuende Person bestätigt werden.

5. Bewerbung und Fristen

Die Bewerbungsfristen für das Stipendium sind ebenfalls ein wichtiger Aspekt, den du beachten solltest:

  • 15. April für den Förderbeginn zum 01. Juli

  • 15. Oktober für den Förderbeginn zum 01. Januar

Die Bewerbungen sind online über die Webseite der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg einzureichen. Alle relevanten Informationen sowie der Antrag für das Stipendium sind dort zusammengefasst.

6. Fazit

Das Promotions-Stipendium des Landes Sachsen-Anhalt bietet eine hervorragende Gelegenheit für qualifizierte Nachwuchswissenschaftler*innen, ihre wissenschaftliche Karriere zu starten. Mit einer monatlichen Förderung und zusätzlichen Zuschlägen für Kinderbetreuung oder chronische Erkrankungen bietet das Stipendium nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Möglichkeit, sich intensiv auf die eigene Forschung zu konzentrieren. Zudem fördert das Land mit seiner Graduiertenförderung eine enge Zusammenarbeit mit der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, was den wissenschaftlichen Austausch und die Karrierechancen weiter stärkt.

Wenn du also eine Karriere in der Forschung anstrebst und die genannten Voraussetzungen erfüllst, könnte dieses Stipendium genau die richtige Unterstützung für deinen Promotionsweg sein.

Weitere Details und den Antrag findest du unter ovgu.de.

Letzte Änderung: 02.09.2025 -
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