Betreuungsvereinbarung
Basis für eine gelungene Promotion ist das Vertrauensverhältnis zwischen Professorin oder Professor und der oder dem Promovierenden. Um von Beginn an eine gute Basis für diese Zeit der Zusammenarbeit zu haben, wird empfohlen, in einem ersten Betreuungsgespräch offene Fragen zu klären und Vereinbarungen und Erwartungen in einer Vereinbarung festzuhalten. Das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sieht dies verbindlich vor (HSG LSA §18(2))
Grundinformationen dieser Vereinbarung sollten sein:
- Die teilnehmenden Personen an dem Gespräch
- Datum und Uhrzeit
- Ggf. ausgehändigte Unterlagen:
- Promotionsordnung
- Richtlinien zur Guten Wissenschaftlichen Praxis (DFG)
- Regeln der OVGU zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
- Unterstützungsangebote der OVGU
Hier finden Sie Empfehlungen der GA zu den Betreuungsvereinbarungen.
Bitte wenden Sie sich mit Fragen gern an die Graduate Academy.