Betreuungsvereinbarung

Basis für eine gelungene Promotion ist das Vertrauensverhältnis zwischen Professorin oder Professor und der oder dem Promovierenden. Um von Beginn an eine gute Basis für diese Zeit der Zusammenarbeit zu haben, wird empfohlen, in einem ersten Betreuungsgespräch offene Fragen zu klären und Vereinbarungen und Erwartungen in einer Vereinbarung festzuhalten. Das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sieht dies verbindlich vor (HSG LSA §18(2))

Grundinformationen dieser Vereinbarung sollten sein:

Hier finden Sie Empfehlungen der GA zu den Betreuungsvereinbarungen.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen gern an die Graduate Academy.

Letzte Änderung: 05.03.2024 - Ansprechpartner: Webmaster